Die in unseren Sitzungen getroffenen Vereinbarungen werden in Protokollen festgehalten und den Medianten zugeschickt, damit auch sie die Zwischenergebnisse schriftlich haben. Die Mediationsvereinbarung mit den abschließenden Einigungspunkten werden beidseitig unterschrieben und gelten damit als Grundregeln für den künftigen Umgang miteinander. Dem ist - so meine ich - nichts mehr hinzuzufügen |
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